Neu: Pflegegrade statt Pflegestufen
Zum 01.01.2017 wurden die bisher geltenden Pflegestufen 1 – 3 von 5 neuen Pflegegraden abgelöst. Seitdem dienen Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5 zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit von Betroffenen. Insbesondere die häusliche Betreuung sowie die Pflege Demenzkranker soll durch die neuen Pflegegrade verbessert werden.
Welcher Pflegegrad steht Ihnen zu?
Die drei Pflegestufen sowie die Anerkennung von eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. Demenzkranke mit vorher Pflegestufe 0) wurden durch die Pflegegrade komplett ersetzt.
Das Begutachtungsverfahren (NBA), welches zur Ermittlung des Pflegegrads dient, orientiert sich an:
- der Mobilität,
- den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten,
- den Verhaltensweisen (psychische Problemstellungen),
- der Selbstversorgung,
- und der Alltagsbewältigung, bzw. -gestaltung.
Nach dem neuen Gutachten wird Ihr Pflegebedürftiger entsprechend von der Pflegekasse in einen Pflegegrad eingeteilt und erhält anschließend die entsprechenden Leistungen.
Achtung!
Dies gilt nur für Betroffene, die sich einer Erstbegutachtung seit dem 01.01.2017 unterzogen haben. Alle anderen bekommen für ihre ehemalige Pflegestufe ein Pflegegrad zugewiesen.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistungen: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Qualitätssicherungsbesuche
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst übernimmt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Die Pflegegrade 1 – 5 werden wie folgt unterschieden:
Pflegegrad 1
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Der Pflegegrad 1 kommt vielen zu Gute, die bisher keine Pflegestufe zugewiesen bekommen haben. Alle, die in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, erhalten jetzt Pflegegeld, welches jedoch nur zweckgebunden eingesetzt werden kann. Das Geld darf also nur für Entlastungs- und/oder Betreuungsleistungen verwendet werden. Der entsprechende Nachweis ist zu erbringen.
Diese Leistungen übernimmt gerne das ambulante Pflegepersonal von Eleonora Sonnenberg für Sie, da diese nur von qualifiziertem Personal ausgeführt werden dürfen.
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Den Pflegegrad 2 erhalten Bedürftige mit körperlichen Beeinträchtigungen, die mehrmals täglich über eine kürzere Zeit Hilfe benötigen. Unser Pflegepersonal unterstützt Sie in der Grundpflege, u. a. beim Anziehen, Waschen, zur Toilette gehen, bei der Medikamenteneinnahme ...
Pflegegrad 3
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Bedürftige mit Pflegegrad 3 haben schwere motorische Beeinträchtigungen beim Stehen und Gehen und/oder bei der Funktion der Arme. Die eigene Fortbewegung in der Wohnung ist eingeschränkt, Hilfe wird insbesondere beim Waschen und Ankleiden gebraucht. Die Unterstützung in der Grundpflege muss ganztägig erfolgen.
Auch werden Bedürftige in den Pflegegrad 3 eingestuft, die mehrmals täglich psychosoziale Hilfe benötigen.
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Bedürftigen müssen am Tag sowie auch in der Nacht in der Grundpflege versorgt werden, denn die Betroffenen benötigen auch oft mehrmals in der Nacht Hilfe, z. B. beim Umlagern oder beim Wechseln des Inkontinenzmaterials. Auch die psychosoziale Unterstützung steigt an. Bei Pflegegrad 4 ist eine umfangreiche – ggf. begleitende – behandlungspflegerische Unterstützung durch einen Pflegedienst notwendig.
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Bei Bedürftigen mit Pflegegrad 5 wird die komplette Versorgung sowie die Kontrolle der medizinischen Geräte übernommen. Der pflegebedürftige Mensch ist alleine zu keiner Aktivität mehr fähig. Es muss eine 24-Stunden-Rundumbetreuung stattfinden, welche nur durch ein gut aufgestelltes sowie gut ausgebildetes Pflegepersonal geleistet werden kann.
Das ambulante Pflegeteam von Eleonora Sonnenberg ist jederzeit "mit Hand und Herz" für Sie da, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.