medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung Ambulante Pflege Eleonora Sonnenberg

Medizinische Pflege

Auch zu Hause benötigen pflegebedürftige Personen oft eine medizinische Versorgung. Wann eine ambulante, medizinische Behandlungspflege möglich ist, entscheidet der Arzt. Die medizinische Pflege umfasst also Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unserem examinierten Pflegepersonal durchgeführt werden dürfen.

Ziel der Medizinischen Behandlungspflege

Oft lässt sich durch die medizinische Versorgung zu Hause ein stationärer Aufenthalt in einem Krankenhaus vermeiden – auch Krankenhausvermeidungsspflege genannt. Dabei muss gewährleistet sein, dass Ihr Pflegebedürftiger zu Hause genauso gut medizinisch versorgt werden kann wie im Krankenhaus.

Die medizinische Erstverordnung durch einen Arzt gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen. Folgeverordnungen müssen vom Arzt entsprechend begründet werden. Bei einer Krankenhausvermeidungspflege ist die Versorgung bis zu vier Wochen möglich.

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

Die medizinische Versorgung umfasst:

  • Wundversorgung / Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Dekubitusbehandlung
  • Blutdruck-, Puls und Blutzuckermessung
  • Kompressionsverbände anlegen und -strümpfe anziehen
  • Schmerztherapien
  • Legen und Versorgen von Blasenkathetern