Hilfe bei Demenz nach § 45b

Demenzbetreuung

Bei Demenz frühzeitig planen

Wichtig ist zu entscheiden, ob Demenzerkrankte noch zu Hause wohnen können und wie viel Hilfe in diesem Fall im Alltag benötigt wird. Angehörige, die ein Familienmitglied mit Demenz pflegen, haben Anspruch auf Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes.

Was ist Demenz?

Es gibt viele Formen der Demenz. Verallgemeinert kann man aber sagen, dass Demenzerkrankte bestimmte Zusammenhänge nicht mehr verstehen und vergessen, was eigentlich selbstverständlich im Gedächtnis bleiben sollte. Gedächtnis, Urteilsfähigkeit und Auffassungsgabe werden mit der Zeit immer mehr eingeschränkt. Ursache der Demenz sind Hirnschädigungen.

Unsere Pflegekräfte beaufsichtigen und unterstützen Ihre Angehörigen bei der Bewältigung ihres Alltags (Grundpflege), Begleiten Sie z. B. bei Spaziergängen oder zum Arzt und erledigen hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Betreuung nach § 45b

Betreuung nach der Qualifikation laut § 45b ist die richtige Wahl, wenn Sie nur stundenweise im Monat Unterstützung benötigen. Seit dem Pflegestärkungsgesetz I im Jahr 2015 können Demenzerkrankte, die in ihren eigenen 4 Wänden noch zurecht kommen, diese Leistungen in Anspruch nehmen.

Insbesondere pflegende Angehörige sollen durch die Unterstützung entlastet werden.